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Bei Gericht hängt von verstehen und verstanden werden sehr vieles ab, nicht zuletzt die Frage, ob das Menschenrecht, das eigene Gerichtsverfahren zu verstehen, respektiert wird oder nicht. Eine Ausgabe der Wiener Zeitschrift für kritische Afrikastudien "Stichproben" widmet sich der Sprache und Translation in der Rechtspraxis und untersucht die Interaktion zwischen Richtern, Dolmetschern und Verfahrensbeteiligten aus verschiedenen Gesichtspunkten. Dabei kommen Forscher ebenso zu Wort wie Praktiker, die aus ihren jeweiligen Perspektiven heraus der Frage nachgehen, was getan werden kann, um die Verständigung in diesem sensiblen und zugleich brisanten Bereich zu verbessern.
Englisch im Gerichtsalltag
"Meine anfänglichen Erfahrungen im Gerichtssaal zeigten, dass ich trotz universitärer Ausbildung, Praxis im Übersetzen von Rechtstexten und bestandener Gerichtsdolmetschprüfung [...] nicht darauf vorbereitet war, womit ich als Englisch-Gerichtsdolmetscherin zu tun haben sollte", beschreibt Bettina Rittsteuer ihren Einstieg in die Berufspraxis als Gerichtsdolmetscherin.
Das Englisch, mit dem sie im Gericht zu tun hatte, unterschied sich in Aussprache, Grammatik und Gebrauch wesentlich von dem Englisch, das sie auf der Universität gelernt hatte. Fast alle Verfahrensbeteiligten, für die sie dolmetscht, stammen aus westafrikanischen Ländern wie etwa Nigeria, Gambia, Ghana oder Sierra Leone und haben Englisch nicht als Muttersprache. Neben rein sprachlichen Verständigungsproblemen, kommen auch für unser Ohr eigenwillige Erzählstrukturen dazu, wie etwa dass oft nur im Präsens erzählt wird, wodurch es für die Dolmetscher mitunter schwierig sei, zeitliche Zusammenhänge herzustellen.
Dolmetscher unter Druck
Die Soziologin und Translationswissenschaftlerin Julia Dahlvik beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit den Handlungsspielräumen in Asylanhörungen und wie diese gestaltet werden können. Sie betont, dass die Rolle des Dolmetschers immer wieder bewusst ausgehandelt werden muss, denn der Dolmetscher sieht sich mit unvereinbaren Bedürfnissen und Erwartungen konfrontiert und steht mehrfach unter Druck. Der Dolmetscher verfügt aber auch über eine gehörige Portion Macht, beispielsweise bei der Mitgestaltung des Einvernahmeprotokolls, das sämtlichen weiteren Verfahrensschritten zugrunde gelegt wird.
Erwartet wird von den Dolmetschern unter anderem, "die Funkion eines/r KulturmittlerIn übernehmen [zu] können", schreibt Klaus Krainz, Vizedirektor des Bundesasylamtes und Leiter der Außenstelle Graz. Dass eine solche Anforderung bestenfalls als illusorisch bezeichnet werden kann, steht außer Frage, zumal, wie bereits erwähnt, Dolmetscher meistens mit Nichtmuttersprachlern arbeiten, die aus Ländern kommen, über die der jeweilige Dolmetscher so gut wie gar nichts weiß. Aus dem Beitrag von Klaus Krainz geht jedoch hervor, dass man sich in der Asylbehörde durchaus der Sprachproblematik bewusst ist und bemüht ist, das überforderte Personal für die Dolmetsch-Situation zu sensibilisieren.
Margit Ammer und Katharina Köhler vom Ludwig-Boltzmann Institut für Menschenrechte beschäftigen sich mit der menschenrechtlichen Dimension der Kommunikation im Asylverfahren, während die Sprachwissenschaftlerin Verena Plutzar zu einem alarmierenden Befund gelangt: "Die Informationsrechte der Asylsuchenden [werden] nicht gewahrt", und "AsylwerberInnen gehen daher nicht bzw. falsch informiert in und durch das Verfahren."
Der Wille zu verstehen
Weitere Beiträge aus Theorie und Praxis ergänzen diesen Band, der sich in erster Linie an ein spezialisiertes und informiertes Publikum wendet, aber auch für andere Kontexte, in denen einsprachige Kommunikationsmodelle und mehrsprachige Realität aufeinanderprallen, von Interesse sein dürfte. Die Vielfalt an aufgeworfenen Themen zeigt auf, dass es kein Wundermittel und kein Einheitsrezept für mehrsprachige Kontexte gibt, aber dass gelungene Kommunikation in der Regel eine magische Zutat braucht, nämlich den Willen zu verstehen und verstanden zu werden.(Mascha Dabić, 18. August 2011, daStandard.at)
Stichproben. Sprache und Translation in der Rechtspraxis.
Herausgeber: Martina Rienzner, Gabriele Slezak
Nr. 19/2010
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Afrikanisches Englisch ist nicht einfach "komisches/schlechtes Englisch" sondern hat sicher seine Gesetzmässigkeiten (wie das von der Forschung für etliche Englischvarianten auch nachgewiesen wurde). Man bräuchte also Leute, die das aus Erfahrung in den entsprehchenden hiesigen Communities bzw. in Afrika kennen.
Angesichts der Tatsache, dass die größeren Herausforderungen in dieser Konstellation auf der Englisch-Seite liegen, wäre es vielleicht vernünftig, Dolmetscher zu suchen / auszubilden, deren Muttersprache Englisch ist.
Das Ganze ist sicher bis zu einem guten Grad rational bewältigbar, die Frage ist nur, ob es wirklich gewollt ist und gewertschätzt bzw. entlohnt werden wird, dass Leute sie diese Spezialisierung antun.
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