Nachtarbeit

"Stummer Verkauf": Ein Job mit vielen Haken

Eva Zelechowski, 28. Oktober 2011, 16:45

Wie kommt die Zeitung in die Selbstbedienungstaschen? Ein Blick hinter den Plastikbeutel des Zeitungsverkaufs

"Es ist reine Übungssache. Am Anfang bekommt man nie alles in den PKW hinein. Nach einiger Zeit weiß man, wie man schlichten muss, um SB-Taschen, Schlösser und Zeitungen auf einmal zu transportieren", erklärt Maria Fandl. Im Herbst 2008 hat sie angefangen, im Waldviertel das Gratisblatt "Heute" auszufahren, am Wochenende hängt sie die Selbstbedienungstaschen (kurz SB) für die Printlogistik (darunter STANDARD, die Presse und die Wiener Zeitung) aus.

Ein österreichisches Phänomen

Die so genannten "stummen Verkäufer" sind seit dem Jahr 1962 an Österreichs Straßenecken im Einsatz. Den in anderen Ländern unüblichen Zeitungsverkauf findet man hierzulande an etwa 200.000* Standorten vor.

Körperliche Belastung

Wer sind aber die Menschen, die im Dunkeln losziehen, um Lesestoff in die SB-Taschen zu füllen? Bei den Wochenendtouren sind hauptsächlich Männer unterwegs, da das Befestigen der Taschen und Schlösser anstrengender ist. Beim Gratisblatt "Heute", das unter der Woche zur Hälfte von Frauen ausgeliefert wird, sind weder Taschen noch Montage notwendig. Hier werden nur die Zeitungsständer frisch aufgefüllt. "Ältere Männer werden häufig von ihren Ehefrauen begleitet, die in Listen eintragen, wie viele Zeitungen bei den Standorten wieder abgeholt werden", schildert Fandl.

Umstellung

Nach ihrer Karenz war Maria Fandl auf der Suche nach einem Teilzeitjob: "Dass ich die Zeitungen und SB-Taschen nachts oder früh morgens ausfahren konnte, war super. Entweder meine Kinder schliefen früh ein, dann bin ich um 23 Uhr losgefahren, oder eben gegen 3 Uhr morgens." Dies hinge auch davon ab, wann die jeweilige Zeitung von den so genannten Zubringern aus der Druckerei zu den Stützpunkten geliefert wird. Wichtig sei nur, dass man um 6 Uhr fertig ist. Es sei eine sehr anstrengende Arbeit. Die ersten drei Monate vor allem, bis sich der Körper an die Nachtarbeit gewöhnt hat.

Prekäres Aufenthaltsverhältnis

Viele der Subunternehmer und Kooperationspartner der Medienhäuser haben ein Kleintransportergewerbe, um sich zusätzlich zu den SB-Wochenendtouren zu erhalten. Beinahe alle haben Migrationshintergrund - zumindest in Wien. Dies liegt weniger in ihrer Natur zum Frühaufsteher begründet als vielmehr im beschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. "Der Grund für die selbstständige Tätigkeit ist das prekäre Aufenthaltsverhältnis. Im Prinzip werden alle Merkmale eines Abhängigkeitsverhältnisses erfüllt", sagt Judith Hörlsberger von der Wiener Rechtsberatungsstelle für Migranten und MigrantInnen.

Was den vermeintlich überwiegenden Migrationshintergrund der meisten Transportunternehmer angeht, trifft dies eher auf Wien zu. Obwohl auch in Niederösterreich inzwischen viele "Inder gerne fahren", sagt Fandl. Nicht aber zu der Zeit, als sie in Krems, der Wachau oder Zwettl tätig war.

Verantwortungsvoller Job

"Es ist ein sehr verantwortungsvoller Job. Früher dachte ich, das ist eine Trottelarbeit, die nur Ausländer machen. Meine Einstellung hat sich geändert, als ich gesehen habe, wie hart die Nachtarbeit und kompliziert die Montage ist, wie viele und je nach Medienhaus unterschiedliche Haken es gibt", so die zweifache Mutter.

Während es in der Branche früher vorwiegend Pensionisten waren, die bis zu 20 Jahre ausgefahren sind, lockt die Arbeit heute hauptsächlich junge Menschen an. Die bleiben aber meist ein bis zwei Jahre dabei, erzählt Fandl. Sie vermutet, dass dies an der niedrigeren Zuverdienstgrenze für Pensionisten liegt. 

Zwischen Anstand und "Fladerei"

Um die Frage zu beantworten, ob man sich strafbar macht, wenn man die Sonntagszeitung ohne zu bezahlen aus der unverschlossenen Tasche zieht: Ja, wobei es sich laut Polizeiangaben um "Gebrauchsdiebstahl" handelt. Die Angelegenheit kann strafrechtlich verfolgt werden, das Ausmaß ist allerdings je nach Justizbeschluss individuell. "Die Beweislast ist schwierig und die Sanktionen sehr niedrig", räumt Thomas Letz, Vetriebsleiter des STANDARD, ein. Im Prinzip hätte es etwas mit Anstand zu tun, eingebürgert habe sich wieder etwas anderes. Das sehe man schon am Sprachgebrauch "fladern". (Eva Zelechowski, daStandard.at, 28. Oktober 2011)

*Stand 2005

Kommentar posten
24 Postings
dieDritteGeneration
00
26.11.2011, 10:58

Ich bezweifle, dass sich der Job lohnt.

Hab mal vor nicht alzu langer Zeit Zeitungen ausgetragen, hier der Verdienst:

Für jede Tageszeitung: 9,88 Cent
Für jede Gratiszeitung und jedes Werbeprospekt: 2,56 Cent

Damit muss man sein Auto bezahlen, sich selbst versichern, hat keinen Anspruch auf Urlaub, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, und muss um 3 Uhr nachts aufstehen, bei jedem Wetter, grauslig und nicht ungefährlich vorallem im Winter, wenn die Straßen noch nicht geräumt sind und man bei Dunkelheit teils über vereiste Stiegen vollbepackt mit Zeitungen herumrennt.
Die Sticker "Bitte keine Werbung" bringen für die Umwelt selbst übrigens nichts, die übriggebliebene Werbung wird dann einfach vom Zusteller direkt entsorgt.

übrigens1
00
31.10.2011, 17:20
Diebstahl

Falls das Entnehmen der Zeitungen als Diebstahl angeklagt wird, sollte man m.M. alle Herausgeber wegen Verleitung zu einer Straftat anklagen.

Name d. Red. bekannt
00
29.10.2011, 15:52

die anzeigenkunden wird die relativ weite verbreitung freuen - somit nimmt das auch die zeitung in kauf

§83SPG
15
29.10.2011, 14:26

Weiter unten diskutieren die Poster, warum es nicht strafbar sein sollte, Zeitungen zu stehlen. Sie argumentieren mit Spitzfindigkeiten, die über das "Konsumieren bzw. Aneignen ohne zu Zahlen" hinwegtäuschen sollen. Ein ähnliches Bild gibt sich immer wieder beim Thema Schwarzfahren. Viele sind einfach nicht bereit, das (geringe) Entgeld zu entrichten, weil entgegen dem gesellschaftlichen Konsens hat man den Eindruck, man verdient die Leistung einfach gratis.
Ich wette, dass sich die gleichen Menschen über den Grasser und seine Kumpane das Maul zerreissen und bei jeder Gelegenheit posten "warum sitzt der noch nicht". Der hat übrigens auch immer 1000 Erklärungen parat und fühlt sich absolut im Recht.

übrigens1
00
31.10.2011, 17:19
Wette gewonnen

Ich finde es auch nicht richtig, was Grasser macht und nehme auch Zeitungen ohne viel zu bezahlen.

Der "angebliche Zeitungsverkauf" in offenen Sackerln ist doch wohl kein Verkauf.
Was würden Sie zu einem Uhrmacher sagen, der seinen Schmuck einfach unbewacht auf die Strasse legt?
Entweder ist er blöd oder er wills verschenken.

Und genau so ist es bei den Zeitungen.

Schwarzfahren ist zugegebenermaßen etwas schlimmer, aber deswegen auch nicht mit den Verbrechen ala Grasser vergleichbar.

Der Biber
10
29.10.2011, 11:47

Selbstbedienungstaschen sind die perfekte Umsetzung des freien Marktes. Man kann zahlen was einem das Produkt wert ist.

Offenbar sehen dass die Zeitungsverlage auch so sonst würden Sie die Dinger nicht aufstellen, denn Geschäft ist das sowieso keins, selbst wenn alle brav zahlen würde.

sonja1978
00

so vollgestopft mit werbung, dass sich das schon lohnt.

trollvottel
09
29.10.2011, 13:11

Es gab einen netten Comic über Facebook, der auch hier zutrifft: Zwei Schweine stehen am Futtertrog. Das eine lobt lautstark die kostenlose Unterbringung und das Gratis-Essen.... darunter sinngemäß "Wenn dir eine Firma etwas schenkt, bist du die Ware"

Karlgaard
02
29.10.2011, 12:22

Irrtum! es ist ein Geschaeft, auch wenn keiner zahlt: wie die Gratiszweitungen "heute" & al. finanziert sich die Sonntagszeitung durch Werbung und Pressefoerderung. Das erste, was die Presse nach der Einfuehrung der "Presse am Sonntag" gemacht hat, war die Pressefoerderung aufstocken zu lassen. Werbung braucht Auflage und einmal pro Woche wird hier eben ordentlich gepusht. Ansonsten wuerde es ja auch keiner machen.

Der Biber
00
29.10.2011, 17:31

OMG ist das echt soo schwer zu verstehen. Die paar Euro die in den Büchsen zusammenkommen sind für die Verlage kein Geschäft.

Das sich das über "Umwegrentabilität" rechnet ist klar sonst würden Sies ja nicht machen.

Unbezahlte Anzeige
00
29.10.2011, 10:47
Erstaunliche Milde

Es wird wohl so sein:
Die Verlage dürfen die Zeitungen offiziell nicht herschenken. Gut - wenn einer zahlt; Wurscht, wenn er nicht zahlt. Vor Gericht gezerrt wird deswegen keiner; das macht schlechtes Image und niedrigere Auflage. Und: Die Leute würden dann verstärkt die Konkurrenz-Zeitung klauen.

Ich kenne jemanden, der war mal "Kontrollor". Ist im geparkten Auto gesessen, und wenn jemand eine Zeitung entnommen hat, ist er hin, hat geschaut wieviel Geld zwischen den vorher eingefüllten Beilagscheiben ;-) war.
Dann hat er die Leute höflich auf ihren Irrtum hingewiesen, auch Geld gewechselt, und auf den nächsten gewartet. Anzeigen gabs nie.

Keine Ahnung, ob das auch heute noch gemacht wird.

Unbezahlte Anzeige
00
29.10.2011, 10:52
und ein Nachtrag noch:

Wer statt 2 Euro nur 2 Cent einwirft, wird sich wohl des Betrugs schuldig machen. Auf "Versehen" kann man sich nicht ausreden.

Karlgaard
01
29.10.2011, 12:18

warum nicht? und betrug ist eine bewusste taeuschung. wer wird hier getaeuscht? die muenzbox?

Karlgaard
20
28.10.2011, 21:25

warum stehlen? ich nehme ein muenze, bin der meinung, es handelt sich um 2 euro, werfe sie ein, nehme die zeitung, gehe nach hause. wenn es dann bloss 2 cent waren, dann tut mir das leid, aber es kann sich nur um einen bedauerlichen irrtum handeln, niemals um diebstahl.

P.s.: einen diebstahl im sinne des § 242 strafgesetzbuch (StGB) begeht, wer einem anderen eine fremde bewegliche sache in der absicht wegnimmt, sie sich oder einem dritten rechtswidrig zuzueignen.

P.p.s.: wenn ich der kassierin beim zigarettenautomat 2 statt 3 euro einwerfe, stehle ich ja auch nichts. und wenn die verlage irrtuemer dieser art ausschliessen wollen, dann muessen sie halt wie die austria tabak solche automaten aufhaengen, die irrtuemer ausschliessen.

Hellspäher
00
30.10.2011, 14:10

Ist zwar richtig, dass Diebstahl nur bei Vorsatz bestraft wird, die inneren Tatbestandsmerkmale werden aber über Indizien ermittelt - und nachzuweisen, dass man eine 2Cent-Münze mit einer 2Euro-Münze verwechselt hat wird eher schwierig sein.

Contra gegen alles
00
29.10.2011, 17:48
Wenn schon gscheiteln, dann bitte richtig.

Wenn Sie sich iSd §242 StGB strafbar machen, dann haben Sie Hochverrat begangen. Diebstahl ist nach wie vor §127 StGB, wobei in so einem Fall auch an Entwendung gedacht werden könnte.

Das Irrtumsargument ist drollig, aber worauf wollen Sie hinaus? Dass es keinen fahrlässigen Diebstahl gibt? Das stimmt zwar, aber dazu muss diese Handlung eben wirklich fahrlässig sein. Einfach zu sagen, man habe nicht gemerkt, dass es nur 2 Cent waren obwohl das Gegenteil der Fall ist macht einen nicht straffrei. Ich hoffe, Sie wollten lediglich andeuten, dass solche Diebstähle schwer nachzuweisen sind.

Abgesehen davon, könnte man noch an ein Delikt iVm §5 Abs 1 Fall 2 StGB denken, Sie als alter StGB-Kenner wissen bestimmt was ich meine.

weg
00
29.10.2011, 04:59
Der Kassiererin

Ich wuerde allzu gerne sehen, wie sie der Kassiererin beim Zigarettenautomaten 2 Euro einwerfen, obwohl ich gestehen muss, dass ich dort noch nie eine gesehen habe.

Karlgaard
00
29.10.2011, 12:16

haha, danke! das kommt vom kuerzen! zuerst wollte ich schreiben "wenn ich der kassierin beim billa 5 statt 20 euro gebe..." und "wenn ich beim zigarettenautomat 2 statt 3 euro einwerfe...". Dann war der Platz alle und ich musste kuerzen. Herausgekommen ist dann "die Kassierin beim Zigaerettenautormat". Man sieht sowas auch manchmal bei den Online Artikeln. Aber danke fuer den Hinweis!

awien
00
30.10.2011, 09:05

In beiden Fällen kriegen sie NICHTS.

roterbruder
02
28.10.2011, 19:12

wieso verkauf????

MaG.
01
28.10.2011, 17:28

"Ja, wobei es sich laut Polizeiangaben um 'Gebrauchsdiebstahl' handelt."

Bitte? Gebrauchsdiebstahl liegt vor, wenn sich die Person denkt: "Ich nehme die Zeitung, ohne zu bezahlen, und bringe sie später wieder zurück." Wenn das so wäre, ist es strafrechtlich eben nicht relevant.
Es kann eine Entwendung gegeben sein (beispielsweise die Zeitung aus einer Laune heraus mitzunehmen), aber grundsätzlich ist es Diebstahl.
Die Beweisfrage ist eine andere Geschichte, aber von vornherein Gebrauchsdiebstahl zu sagen, ist eine Fehlinformation.

awien
00
30.10.2011, 09:06
Ich nehme die Zeitung, ohne zu bezahlen, und bringe sie später wieder zurück

Nur wenn ichs wieder zurückbringen will, ist das Stndl weg. :-(

MaG.
00
30.10.2011, 14:15

Rein theoretisch betrachtet macht Sie diese Sachverhaltsvariante trotzdem nicht zum Dieb, denn im Zeitpunkt des Ansichnehmens der Zeitung bestand kein Vorsatz, sich die Zeitung anzueignen.

Entscheidet man sich nun aber doch, die Zeitung für sich zu behalten, läge Anschlussunterschlagung vor.
Entscheidet man sich nicht dafür, sondern wirft die Zeitung beispielsweise weg, wäre eine dauernde Sachentziehung denkbar.

strizzi50
00
28.10.2011, 18:07
hmm

ich würde sagen das ist verleitung zum diebstahl

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