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"Die Forderung, eine Prüfung abzulegen mit dem Verweis, es wird nicht schwer sein, weil man ohnehin schon eine entsprechende Prüfung abgelegt hat, führt doch den Prozess der höheren Bildung ad absurdum", meint Betroffene J. A.
Die Kenntnis der Landessprache ist die Grundvoraussetzung für ein potenziell konstruktives und befriedigendes Leben in einem Land - eine Binsenweisheit, der im Grunde nichts hinzuzufügen ist. Eine ganz andere Frage ist aber, wie sich der Zusammenhang zwischen Integration und Sprachkenntnissen im bürokratischen Alltag konkret gestaltet.
"Groteske Verschärfung"
Seit 1. Juli 2011 muss man noch vor dem Zuzug nach Österreich im eigenen Heimatland ein Sprachzertifikat erwerben, zum Beispiel bei einem Institut, das über eine Lizenz des Österreichischen Sprachdiploms Deutsch (ÖSD) verfügt. "Eine groteske Verschärfung" nennt Karoline Janicek, stellvertretende Geschäftsführerin des ÖSD, diese Regelung: "Die Menschen im Kosovo oder in vielen afrikanischen Ländern müssen eine große Hürde überwinden, um überhaupt Zugang zu solchen Einrichtungen zu bekommen."
Dem Prüfungsdruck nicht gewachsen
Drittstaatangehörige, die bereits in Österreich leben und einen Daueraufenthalt oder die Staatsbürgerschaft anstreben, benötigen ein B1-Zertifikat. Karoline Janicek erzählt, wie das in der Praxis aussehen kann: "Wir orten eine große Unsicherheit bei der Zielgruppe, denn oft sprechen die Menschen ausreichend gut Deutsch, um ihren Alltag zu bewältigen, nicht aber, um eine Prüfung zu bestehen. Viele sind mit schriftlichen Prüfungsformaten einfach überfordert, weil sie zum Teil kaum Schulbildung haben oder schon sehr lange keine Prüfungssituation erlebt haben."
Hochschulabschluss schützt vor B1 nicht
Es gibt aber auch eine zahlenmäßig kleinere Gruppe von Antragstellern, die von den genannten Problemen - schwieriger Zugang zur Bildung oder mangelnde Lernerfahrung - ganz und gar nicht betroffen sind. Die Rede ist von jenen Zuwanderern, die einen österreichischen Hochschulabschluss erworben haben. Einer von ihnen ist Nedad Memić, promovierter Germanist und Chefredakteur des Magazins "Kosmo". Er studierte in seiner Heimatstadt Sarajevo Germanistik und Anglistik und wurde 2002 zum Doktoratsstudium der Philologie an der Universität Wien zugelassen. In seiner Dissertation beschäftigte er sich mit dem Sprachkontakt zwischen dem österreichischen Deutsch und Bosnisch/Kroatisch/Serbisch (BKS) in Sarajevo.
Ende 2011 wurde ihm ein Daueraufenthalt erteilt, allerdings musste er dafür einen B1-Nachweis über seine Deutschkenntnisse erbringen. Als "absurd und erniedrigend" habe er diese Prozedur empfunden, erzählt Memić und wundert sich: "Wie kann es sein, dass die Bezirksämter und die zuständige Magistratsabteilung MA 35 mein Uni-Diplom nicht anerkennen, sondern auf einer Bestätigung durch ein Sprachinstitut wie ÖSD oder Goethe-Institut beharren?" Schließlich musste er die B1-Prüfung nicht absolvieren, weil ihm vom ÖSD eine entsprechende Bestätigung ausgestellt wurde, dennoch hinterließ die Prozedur bei ihm den Eindruck, die Kompetenz seines Instituts und der Wert seiner Ausbildung seien seitens der Bürokratie in Frage gestellt worden.
Akademiker nicht vorgesehen?
Die aus Serbien stammende diplomierte Dolmetscherin für BKS, Englisch und Deutsch, J. A., hat bei ihrem Staatsbürgerschaftsantrag eine ähnliche Erfahrung gemacht. Von ihr wurde verlangt, einen Landeskundetest zu machen, obwohl sie im Rahmen ihres Studiums an der Universität Wien mehrere entsprechende Lehrveranstaltungen mit Erfolg absolviert hatte. Die zuständige Beamtin habe ihr damals erklärt, der Gesetzgeber habe nicht vorgesehen, dass Personen mit Universitätsabschluss die Staatsbürgerschaft beantragen könnten. "Ich bin sicher, Sie schaffen das", habe ihr die Beamtin im Hinblick auf den Landeskundetest beim Magistrat gesagt. Für J. A. ist die Argumentation der Behörde nicht nachvollziehbar: "Wenn man im Magistrat denkt, der eigene Test sei höher zu bewerten als eine Prüfung von der Universität, dann könnten wir doch, überspitzt gesagt, die Unis ganz abschaffen und alle Prüfungen beim Magistrat ablegen", meint sie scherzhaft. Ernsthafter fügt sie hinzu: "Die Forderung, eine Prüfung abzulegen mit dem Verweis, es wird nicht schwer sein, weil man ohnehin schon eine entsprechende Prüfung abgelegt hat, führt doch den Prozess der höheren Bildung ad absurdum."
"Kein Feilschen und Verhandeln"
Barbara Reinwein, Pressesprecherin der MA 35, weiß um die Problematik, verweist aber auf das Bundesgesetz: "Dieser Nachweis ist vom Bundesgesetz vorgeschrieben, und da gibt es kein Feilschen und Verhandeln. Natürlich wissen wir, dass die Hochschulabsolventen über ein weit höheres Sprachniveau als B1 verfügen, denn sonst hätten sie ihr Studium nicht abschließen können. Aber dann dürfte es ihnen eben nicht schwer fallen, die Prüfung abzulegen."
Hier beißt sich die Argumentation in den Schwanz, denn was die Bürokratie als "nicht schwer" ansieht, empfinden die Betroffenen als eine schikanöse Zumutung und eine Abwertung ihres akademischen Abschlusses. Für das ÖSD ist die Ausstellung von Bestätigungen, die eine B1-Prüfung ersetzen, ein zusätzlicher Aufwand und ein Service, den die Belegschaft von den Büroressourcen "abzwacken" muss, beklagt Janicek: "Ohne unsere Bestätigungen müssten die Akademiker tatsächlich eine B1-Prüfung ablegen, was mindestens 80 Euro kostet und darüber hinaus auch Zeit, nur weil akademische Abschlüsse keinen Hinweis auf den europäischen Referenzrahmen, also A1 bis B2, enthalten."
Die Dolmetscherin J. A. wartet übrigens seit sechs Jahren auf den Abschluss ihres Staatsbürgerschaftsantrags. "Manchmal fühle ich mich wie in Kafkas 'Prozess', niemand will mir sagen, was das Problem ist. Ich lebe seit 16 Jahren in Österreich und zahle pünktlich meine Steuern." Aber das ist eine andere Geschichte. (Mascha Dabić, daStandard.at, 12.1.2012)
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@ Der Kluge: " B1 ist übrigens nach einem 2 Monatskurs kein Problem"
Mich würde interessieren, ob Sie Deutsch als Fremd-/Zweitsprache unterrichten und dabei die Erfahrung gemacht haben, dass MigrantInnen nach 2 Monaten B1 erreicht haben. Das müssten dann lauter Sprachgenies gewesen sein...
Ich bin ÖSD-Prüferin und ich hatte ebenfalls eine Kandidatin mit einem Hochschulabschluss in Germanistik zu prüfen (B1). Ich kann dazu nur sagen, dass das für die Betroffenen verlorene Zeit und verlorenes Geld ist. Hier besteht wirklich Nachholbedarf von Seiten der Politik!
so what ??
ich habe in meiner jugend hier englischlehrer kennengelernt, die zwar die grammatik beherrscht haben, aber nicht reden konnten...
in übersee hat eine englischlehrerin bei meiner tochter bei der korrektur zusätzliche fehler eingebaut...also why not ?
Ist ja furchtbar, Akademiker, die sich über Hirnrissiges aufregen... Kern des Artikels sollte eigentlich die Feststellung sein, dass Menschen, die sprachlich ihren Alltag bewältigen können, den Test nicht bestehen, während andere gefoppt werden! Wozu das alles? Lässt man auch arbeitslose Informatiker den ECDL machen?
Naja. Bin zwar kein Informatiker (und zum Glück schon lang nicht mehr arbeitslos) aber vor 3 Jahren war ich sozusagen AMS-Kunde.
Mir wurde angeboten einen ECDL Kurs zu absolvieren (habe ich bereits im Zuge meiner Ausbildung abgeschlossen, also abgelehnt) und einen Englisch für Anfänger - Kurs oder so ähnlich... da mein Englisch dem im Kurs gelehrten eher deutlich überlegen war und ist, hat mich diese Zeitverschwendung auch nicht interessiert -> sämtliche Fort- und Weiterbildungskurse die ich dem AMS vorgeschlagen habe machen zu wollen, wurden abgelehnt, weils keine AMS Partner waren...
Unser Asozialstaat ergänzt das AUSbildungssystem perfekt, wirklich erschreckend! (beim ams hilfts nur sich dumm zu stellen oder kein deutsch zu können...)
Modul 2 dient dem Erwerb von Kenntnissen der deutschen Sprache zur vertieften selbständigen Sprachverwendung (d.h. Deutschkenntnisse auf B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).
Die Modul 2 ist unter folgenden Voraussetzungen erfüllt:
2.allgemein anerkannter Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse;
Anscheinend erkennt die MA35 die Uni Wien nicht an.
Quelle:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_N... t_Nachweis von Deutschkenntnissen
Sagt schon einiges aus, wenn Ausnahmefälle wie Dolmetscher oder Professoren als Hauptargument gegen so ein Gesetz herhalten müssen.
Die armen Seelen werden den Test wohl schaffen bzw. wird man Wege finden, solche Studien anzurechenen.
B1 ist übrigens nach einem 2 Monatskurs kein Problem.
Jemanden der eine Dissertation in deutscher Sprache (C2) verfasst hat, zu einem B1-Test zu verpflichten, ist blanker Unsinn, respektlos u. nichts als reine Schikane. Mag sein, dass dieses Gesetz so stringent u. rigide formuliert ist u. keine Ausnahmeregelungen zulässt, sodass die MA35, will sie gesetzestreu handeln, gar nicht anders kann, als auch von Germanisten einen B1-Test zu verlangen. Nun dann muss dieses Gesetz eben angepasst u. geändert werden, bzw. ein Spielraum für eben solche Fälle geschaffen werden. Ich weiß schon, die machen den Test natürlich mühelos, keine Frage. Doch niemand käme z.B. auf die Idee von einem M. Schumacher irgendwo in der EU eine Führerscheinprüfung zu machen, wenn er dort mit einem Auto fahren möchte ...
*Doch niemand käme z.B. auf die Idee von einem M. Schumacher irgendwo in der EU eine Führerscheinprüfung zu machen, wenn er dort mit einem Auto fahren möchte ...*
ist leider Schwachfug - nur weil der Typ (überspitzt formuliert) ABSEITS der StVO oder sonstiger einschlägiger Bestimmungen auf einer dafür eigens angelegten und nur dazu bestimmten Rennstrecke mit einem Boliden seine Runden dreht, heißt das nicht, dass er sich im "öffentlichen" Straßenverkehr auskennt und sich dort regelkonform verhalten kann...
Das ist in etwa so, wie wenn ich nach der Matura eine Lehre machen möchte, für die ein Hauptschulabschluss vorgeschrieben ist, den ich aber nicht habe, weil ich am Gymnasium war.
Die Niveaustufen wurden u.a. eingeführt, damit man sich (zumindest) europaweit orientieren kann (Europ. Referenzrahmen). Für einen Uni-Abschluss in einer Fremdsprache braucht's C2.
Ein im Ausland abgeschlossenes Germanistik-Studium sagt nicht unbedingt etwas über die Teilfertigkeiten Hörverstehen, situationsadäquates Sprechen, textsortenadäquates Schreiben aus. Es gibt (ausländische) Unis, an denen einfach nur deutsche/österreichische Literaturgeschichte und Leseverstehen betrieben wird. Sogar die Fragen, die das Leseverstehen abprüfen sollen, dürfen in der Muttersprache beantwortet werden. Dass daher im Einzelfall detailgenau geprüft (oder von der anderen Seite aus betrachtet, detailgenau nachgewiesen) werden muss, welche ganz konkreten Kenntnisse/Fähigkeiten der Schul- und/oder Uni-Abschluss eigentlich bestätigt, liegt auf der Hand.
Nedad Memic, promovierter Germanist und Chefredakteur des Magazins "Kosmo". Er studierte in seiner Heimatstadt Sarajevo Germanistik und Anglistik und wurde 2002 zum Doktoratsstudium der Philologie an der Universität Wien zugelassen
Die aus Serbien stammende diplomierte Dolmetscherin für BKS, Englisch und Deutsch, J. A., hat bei ihrem Staatsbürgerschaftsantrag eine ähnliche Erfahrung gemacht. Von ihr wurde verlangt, einen Landeskundetest zu machen, obwohl sie im Rahmen ihres Studiums an der Universität Wien mehrere entsprechende Lehrveranstaltungen mit Erfolg absolviert hatte
;)
... ob man germanistik studiert hat oder nicht... da sollte man keine unterschiede machen...
was letztendlich zählt ist die bereitschaft zur integration... ein handwerker der sich mühevoll deutschkenntnisse aneignet und sich aktiv am zusammenleben in unserem land beteiligen will sollte einem akademiker den's überhaupt net schert (und sogar zu faul is nen test zu machen den er sowieso schaffen sollte...) vorgezogen werden...
so einfach is das... ansonsten wird hier ja auch überall auf "gleichstellung" gepocht... man sollte da keine kompromisse machen... "entweder, oder".. meine lieben blauaugen... :)
Einerseits möchte man qualifizierte Zuwanderung haben, andererseits entblödet man sich nicht, von jemandem, der Germanistik studiert hat einen Nachweis zu verlangen, dass er auf B1 oder B2 Level deutsch kann?
Sie finden dieses idiotische Verhalten auch noch gut?
Nun Herr Memic hat in Sarajevo Germanistik (u. Anglistik) studiert. Das hätte er vermutlich ohne Interesse an der deutschen Sprache nicht gemacht. Weiters hat er in Wien ein Doktoratsstudium der Philologie abgeschlossen (d.h. seine Dissertation in deutscher Sprache verfasst). Sie meinen - natürlich völlig vorurteilsfrei - dass er sich damit wohl aktiv am Zusammenleben nicht beteiligt, sich quasi "net schert" darum, was hier um ihn herum passiert oder nicht passiert ("u. sogar zu faul ist, einen Test zu machen").
Ich nehme Ihre Meinung zur Kenntnis, die ich im übrigen äußerst respektlos finde. Und Sie wundern sich sicherlich, dass solche Menschen sich hier nicht besonders wohl fühlen u. Kritik an diesen eindeutigen Schikanen üben.
für gut ausgebildete, gut bis sehr gut bezahlte Arbeitskräfte aus "Drittstaaten" gibt es seit Mitte 2011 die "Rot-weiß-rot-Karte". Das Problem: Sprachkenntnisse (auch die der deutschen Sprache) sind mit notwendig, um auf die dafür nötige Anzahl von Punkten zu gelangen - als Nachweis für diese Kenntnisse akzeptiert das Gesetz aber nur Zeugnisse, die nicht älter sind als ein Jahr.
Selbst Top-Leute, die fließend Deutsch sprechen, müssen sich deshalb in solche Prüfungen für Anfänger setzen, weil frühere Diplome und Zeugnisse einfach nichts zählen. Das führt uU zu Vorlaufzeiten von mehreren Monaten für die Besetzung eines Arbeitsplatzes. In der Wirtschaft ist das für viele Unternehmen zu lang - ein echter Standortnachteil für Österreich.
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